Der Bundesrat hat grünes Licht für die vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte GOT-Notdienstnovelle gegeben.

Danach müssen künftig für Leistungen, die außerhalb der regulären Sprechzeiten bei Nacht, an Wochenenden und Feiertagen erbracht werden, eine Notdienstgebühr von 50€ (netto) sowie mindestens der zweifache bis maximal vierfache Gebührensatz berechnet werden.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Wenn abends nach 18 Uhr oder am Samstagvormittag von der Praxis/Klinik reguläre Sprechzeiten angeboten werden, dann muss kein Notdienstzuschlag/höherer Gebührensatz abgerechnet werden.

https://www.bundestieraerztekammer.de/presse/2020/02/GOT-Notdienstgebuehr.php

Werte Kunden,
auch wir müssen uns an geltende Gesetze halten und werden ab dem 21. Februar 2020 die vorgeschriebene Notdienstpauschale von 50 Euro (netto) sowie den zweifachen GOT-Gebührensatz außerhalb unserer regulären Sprechzeiten in Rechnung stellen. Nur so können wir auch in Zukunft eine flächendecke Notdienstversorgung der Tiere unseres Landkreis gewährleisten.
Wir bitten um Ihr Verständnis!

Ihr Team der Tierarztpraxis An der Promenade