Der letzte Weg…

Ein unschönes, aber dennoch in der Tierarztpraxis leider alltägliches Thema ist das Einschläfern ( griech. Euthanasie). Jeder Tierbesitzer sieht sich, früher oder später, mit dieser Thematik konfrontiert. Nicht selten merken wir, dass Horrorgeschichten und Unwissenheit unnötige Angst um den Abschied des geliebten Haustieres schüren. Aus diesem Grund möchten wir dieses Thema etwas genauer beleuchten, in der Hoffnung, Ihnen die Angst zu nehmen und Sie bei diesem schweren Weg so gut es geht zu unterstützen. Die meisten Tierbesitzer hoffen wahrscheinlich, dass ihr treuer Begleiter zuhause einfach einschläft. So schön der Gedanke auch sein mag, so selten tritt dieser Fall ein. Sie als Besitzer tragen letzten Endes die Entscheidung, ob und wann der richtige Zeitpunkt für das Erlösen Ihres Tieres ist. Dass dies keine einfache Entscheidung ist, steht außer Frage.

Wann ist also der „richtige“ Zeitpunkt für eine Euthanasie gekommen?

Grundsätzlich sollten Sie sich hierfür die Frage stellen, ob Ihr Tier ausreichend Lebensqualität hat. So scheint ein Tierleben aus veterinärmedizinischer Sicht nicht mehr lebenswert, wenn das körperliche Leiden durch fortgeschrittene Krankheit, chronische Schmerzen oder auch Altersschwäche derartig groß ist, dass die therapeutischen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Ob und wann der richtige Zeitpunkt für das Einschläfern Ihres Lieblings vorliegt, bleibt stets eine Einzelfallentscheidung, bei der wir Ihnen jederzeit beratend zur Seite stehen.

Lasse ich meinen Liebling zuhause oder in der Praxis erlösen?

Auch diese Entscheidung ist abhängig von mehreren Faktoren. Für einen letzten Gang in die Praxis spricht, dass der Tierarzt deutlich bessere Arbeitsbedingungen und ihm assistierendes Personal zur Seite steht. Für das Erlösen in gewohnter Umgebung spricht wiederum, dass Sie Ihrem Liebling vermeidbaren Stress z.B. durch den Transport oder die ungewohnte Umgebung, ersparen. Letztlich spielen hier aber auch Faktoren wie die Transportfähigkeit Ihres Tieres und der anschließende Verbleib eine nicht unerhebliche Rolle.

Wie läuft das eigentlich ab?

Das Einschläfern inkl. vorheriger Narkose dauert 15-30 min. Abhängig von der Größe und des Gesundheits- bzw. Kreislaufzustandes des Tieres gibt es zwei mögliche Vorgehensweisen.

1. Die Einleitung der Narkose erfolgt über einen Venenzugang.

oder

2. Die Narkoseeinleitung erfolgt über eine Spritze in den Oberschenkelmuskel. Dies ist v.a. bei sehr nervösen, kreislaufschwachen oder kleinen Tieren häufig die stressfreiere Variante.

Gelegentlich kann es während der Narkoseeinleitung zum Erbrechen aufgrund der Narkotika kommen. Dies ist nicht schön, aber leider unvermeidbar. Nach einigen Minuten befindet sich Ihr Tier in tiefer Narkose. Wenn eine ausreichende Narkosetiefe erreicht ist, erfolgt die Injektion eines Medikamentes welches zum Herz- und Atemstillstand führt. Dies kann auf verschiedenen Wegen appliziert werden (Venenzugang, in die Niere oder direkt ins Herz) und führt anschließend zum friedlichen Tod. Egal, welche Variante angewendet wird, eins sei sicher: Ihr geliebter Vierbeiner verspürt dabei keinerlei Schmerzen und bekommt vom Eintritt des Todes nichts mit. Ein oder auch zwei letzte tiefe Atemzüge, reflektorisches Muskelzittern oder auch das Verlieren von Kot und Harn sind dabei keine Seltenheit, sie gehören zum Sterbeprozess.

Was passiert mit dem Leichnam?

Auch darüber sollten Sie sich schon im Vorfeld Gedanken machen, was mit dem Tierkörper geschehen soll. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Tierkörperbeseitigung. Sie können das Haustier im eigenen Garten vergraben (insofern kein Wasserschutzgebiet), die Abholung durch eine Tierkörperbeseitigungsanlage (z.B. Secamin) veranlassen oder eine Kremierung durch einen Tierbestatter (z.B. Anubis, Rosengarten, Tierfriedhof) in die Wege leiten. Tiere bis zu 15 kg können bei uns in der Praxis verbleiben und wir leiten die Abholung durch Secamin in die Wege.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.secanim.de/secde/startseite/

https://anubis-tierbestattungen.de/anubis-partner-leipzig/willkommen?gclid=EAIaIQobChMIvJS52uTn7gIVheR3Ch0E7wBYEAAYASAAEgIsYvD_BwE

https://www.haustierbestattung.de/

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Dokumente/2_bauordnungkommunales/203_verbrschutz-veterinaer/merkblatt.pdf

adressen_tierbestattung_2008-05(1)